
Lt. Maß- und Eichgesetz müssen Waagen und Gewichte alle zwei Jahre geeicht werden. Die Nacheichung ist am Eichstempel erkennbar. Eichpflichtig sind alle Waagen (elektronisch und mechanisch) und Gewichte. Beschädigte oder nicht einwandfrei funktionierende Messgeräte sind trotz gültigen Eichstempels nach Behebung des Schadens einer neuerlichen E...
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